Gruendung einer dominikanischen Kapitalgesellschaft

                                   S.R.L. (Sociedad de Responsabilidad Limitada) und
                              E.I.R.L. (Empresa Individual de Responsabilidad Limitada):

Die Gruendung einer Firma in der Dominikanischen Republik dauert ca.8 Wochen und wird mit
Ihrem Wunschnamen registriert. Die Abwicklung ist dabei denkbar einfach:Wir bereiten fuer Sie die
Gruendungsantraege vor und reichen diese bei den zustaendigen Behoerden ein. Sie koennen die
Gruendung also bequem von Ihrem Schreibtisch aus veranlassen. Sobald wir von den Behoerden die
Gruendungsbestaetigung erhalten, leiten wir Ihnen die Daten per E-mail zu und bereiten die
Dokumentenmappe mit allen Original Urkunden auf. Nach Unterschrift aller Firmenpapiere, schicken
Sie diese zurueck in die Dominikanische Republik zur registrierung in der Handels und Kommerzkammer.
Dominikanische Kapitalgesellschaften werden mit 25% des Nettoeinkommens und mit einer
jaehrlichen Vermoegenssteuer von 1% versteuert. Zinsen auf Schulden sind steuerlich
abzugsfaehig.Sie duerfen praktisch jede gewerbliche Taetigkeit ausfuehren, wobei Sie
Geschaeftsbeziehungen zu Kunden und Lieferanten weltweit aufbauen koennen.

Mit dem Gesellschaftsbuch bekommen unsere Kunden die lueckenlose Dokumentation aller erfolgten
Registrierungen :
Dokumentenmappe mit allen originalen Urkunden und Statuten der Gesellschaft, abgestempelt und registriert.
Ausweis mit der RNC-Nummer (Steuernummer).
Registrierung in der Handels und Kommerzkammer.
Regristrierung des Handelsnamens.
Firmenstempel.
Wir erstellen Ihnen die S.R.L. (Sociedad de Responsabilidad Limitada) und E.I.R.L.
(Empresa Individual de Responsabilidad Limitada): mit einem Stammkapital von RD$
100.000 fuer US$ 1.300.


INFORMATIONEN ZUM  NEUEN DOMINIKANISCHEN  FIRMENRECHTGESETZ
                  GESETZESNUMMER 479-08

(Ley General de las Sociedades Comerciales y Empresas Individuales de Responsabilidad Limitada No. 479-08)

Warum ein neues Firmenrechtgesetz?
Das noch aktuelle Firmenrechtgesetz stammt von der franzoesichen Variante vom 24. Juli, 1867. In
ueber 140 Jahren haben sich verschiedene Arten von Handelsunternehmen entwickelt und die
Notwendigkeit einer ueberholten Gesetzesgabe wurde unentbehrlich. Ueber 95% der registrierten
dominikanischen Handelsgesellschaften bestehen zur Zeit aus anonymen Gesellschaften (sociedades
anónimas- S.A. oder C. x A.), welche eine Mindestzahl von sieben Anteilhabern benoetigt. Dies
entspricht natuerlich nicht jedermanns Idealformat fuer eine Firma. Es ist nicht einfach sieben
verantwortungsbewusste Anteilhaber zu finden, vor allem wenn nur eine Person der wirkliche
Nutzniesser der Firma ist und das komplette Kapital hierfuer gestellt hat.

Das neue Firmenrechtgesetz, ist wieder eine franzoesische Variante des Firmenrechtgesetzes vom 24.
Juli, 1966 und einigen iberoamerikanischen (Spanien, Uruguay, Kolumbien, Agrentinien, Chile,
Mexico), sowie deutschen Hinzuziehungen. Das neue Firmenrechtgesetz uebernimmt viele Aspekte
der deutschen Gesellschaft mit beschraenkter Haftung (GmbH) und der amerikanischen Limited
Liability Companies (LLC).

Der Vorteil: Jedes Handelsunternehmen entspricht einer bestimmten Firmenvariante. Fuer groessere
Unternehmen bietet die Sociedad Anónima (S.A.) oder anonyme Gesellschaft mehr Vorteile, kleinere
Unternehmen sind besser der Sociedad de Responsabilidad Limitada (S.R.L.) oder Gesellschaft mit
beschraenkter Haftung angepasst, waehrend die Empresa Individual de Responsabilidad Limitada
(E.I.R.L.) oder Individuelle Gesellschaft mit beschraenkter Haftung einer wahren
Praesidentschaftsfirma entspricht.

Die S.R.L. (Sociedad de Responsabilidad Limitada) und E.I.R.L. (Empresa Individual de
Responsabilidad Limitada): Eine Gesellschaft mit beschraenkter Haftung:

Die Veraenderungen sind folgende und entsprechen mehr kleineren Handelsunternehmen:
Mindestanzahl von Anteilhabern der S.R.L.: 2 Personen, bis zu 50 Anteilhabern. Geschaeftsfuehrer
muss nicht Anteilhaber der Firma sein.
Mindestanzahl von Anteilhabern der E.I.R.L.: 1 Person (der Besitzer darf keine Firma sondern muss
eine Privatperson sein und der Firmenname darf keinen Hinweis auf den Namen des Firmenbesitzer
geben). Geschaeftsfuehrer muss nicht Anteilhaber der Firma sein.
Mindestgesellschaftskapital der S.R.L.: RD$100.000,00 (Hunderttausend dominikanische Pesos);
ohne Gesellschaftskapitalgrenze. Muss bei einer Bank auf dem Firmenkonto deponiert werden (noch
vor der fertiggestellten Gruendung der Gesellschaft).

Kein Mindestgesellschaftskapital der E.I.R.L.
Das Privateigentum des Besitzers und das der Firma sind von einander unabhaengig und getrennt.
Beide verfuegen ueber ihre eigenen Gueter. Das eine nimmt keinen Einfluss auf das andere (ausser
gesetzliche Sonderfaelle- Artikel 458, 462 Parragraph 1 des Gesetzes).
Simple Firmenstruktur (ein-personige Geschaeftsfuehrung, verschiedene Entscheidungsvorrichtungen
durch Versammlungen, Beratungen, einstimmige Vereinbarungen der Anteilhaber).
Unteilbare Anteile: muessen komplett bei Firmengruendung bezahlt werden und koennen nicht frei
verhandelt werden (Hinderung der einfachen Austretung eines Anteilhabers) [Artikel 91, 92 und 97
des Gesetzes).
Kontenkommissar ist nicht obligatorisch.
Im Sterbefall eines Anteilhabers sind die Erben nicht automatisch Anteilhaber, es kann auch der Anteil
des verstorbenen Anteilhabers ausgezahlt werden [Artikel 74 des Gesetzes]
Der Praesident (Besitzer) der Firma muss eine Person sein, d.h. das die Position nicht von einer
anderen Firma ausgeuebt werden kann.
Die Firma kann von einer einzigen Person verwaltet werden, nicht von einem Direktorenrat. Fuer
diese Zwecke kann auch ein Verwalter der nicht Anteilhaber der Firma ist ernannt werden.
Gesellschaftskapital: kann in Pesos, Dollar oder Euro eingerichtet werden.

Aufloesung der anonymen Gesellschaften (S.A.)?
Die Bevorzugung der S.R.L. loest die Firmenvariante der anonymen Gesellschaften (S.A.) jedoch
nicht auf: Diese wird weiterhin existieren, jedoch Ihre Essenz veraendert sich drastisch: Die
Mindestanzahl von sieben Anteilhabern wird abgeschafft und eine S.A. kann nun mit min. 2
Anteilhabern gegruendet werden. Mit dem Gesellschaftskapital ist jedoch mit Vorsicht zu handeln und
dies ist einer der drastischen Veraenderungen der alten anonymen Gesellschaften: Das Mindestkapital
liegt bei RD$30.000.000,00 (Dreissig Millonen dominikanischen Pesos). Diese Firmenvariante ist fuer
groessere Handelsunternehmen ausgestellt, da hierfuer dementsprechende Steuern bezahlt werden muessen.

Fristen:
Anfangsdatum der Annahmen von Anpassungsantraegen der existierenden S.A.s und C. x A.: 1. April, 2009.
Anpassung der erstellen Firmen vor dem Gesetz 479-08: 180 Tage ab Veroeffentlichung des
Gesetzes, d.h. 11. Juni, 2009.
Beginn des Inkrafttreten des Gesetzes und des Uebertragungsprozesses: 180 Tage ab
Gesetzesbekanntgabe, d.h. 19. Juni, 2009.

Sanktionen/ Einschraenkungen:
Die Firmentransformation ist nicht obligatorisch. Wer jedoch seine anonyme Gesellschaft (S.A. oder
C. x A.) nicht dem neuen Gesetz anpasst, wird sein Gesellschaftskapital auf Dreissig Millonen
dominikanische Pesos erhoehen muessen und dementsprechend Steuern zahlen.

Nachdem das Handelsregister jener Firma ablaeuft, werden von der Handels und Kommerzkammer
keine weiteren Versammlungen entgegengenommen, bis die Firma Ihre Gesellschaftsstruktur in eine
S.R.L. oder E.I.R.L. umwandelt oder der neuen S.A. Struktur anpasst.


Lic. Brigitte Stuckmann ( Copyright 2012 )
Das Copyright des Textes liegt beim Urheber der Seite. Alle auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte
duerfen ohne die schriftliche Erlaubnis vom Herausgeber weder ganz noch auszugsweise kopiert,
verbreitet, verändert oder verwendet werden.
Tel.Sekretariat: 1 809 571 4156
e- mail:
brigitte.stuckmann@rechtsanwalt-dominikanische-republik.com
Lic. Brigitte Stuckmann
Lic. Brigitte Stuckmann
Deutschsprachige dominikanische Anwaltskanzlei
Ihre deutschsprachige Rechtsanwaeltin in der Dominikanischen Republik.
Prozessanwaeltin fuer Grundstuecks - und Zivilrecht
Magister (Fachanwaeltin) fuer Zivilprozessrecht (PUCMM)
Magister (Fachanwaeltin) fuer Immobilienrecht (UAPA)
Mitglied des Colegio de Abogados de la Republica Dominicana (CARD)
Arbitro (Schlichterin) der Industrie und Handelskammer Puerto Plata
Wegbeschreibung Kanzlei Sosua
Google map
Die Informationen dieser Webseite dienen nur zur allgemeinen Information.
Die enthaltenen Texte der Seite erfolgen unter Ausschluss jeglicher Gewaehr und
sind in keinem Fall dazu geeignet, als rechtlich verbindliche Auskunft herangezogen zu werden.
Copyright© 2004-2020 Lic.Brigitte Stuclmann. Alle Rechte vorbehalten.