Scheidung in der Dominikanischen Republik

Nach dominikanischem Recht kann eine von Auslaendern geschlossene Ehe innerhalb von 24 Stunden
geschieden werden. Hierfuer muessen beide Ehepartner eine vom dominikanischen Konsulat des
Herkunftslandes beglaubigte Urkunde vorlegen, welche einen im gegenseitigem Einvernehmen
gefassten Trennungsbeschluss bescheinigt und einen dominikanischen Anwalt bevollmaechtigt die  
Parteien vor Gericht zu vertreten. Daraufhin muss lediglich nur einer der beiden Ehepartner sich fuer  
24 Stunden in der Dominikanischen Republik aufhalten um vor Gericht nochmals sein Einverstaendniss
fuer die guetliche Scheidung zu geben. Die Scheidung wird noch am selben Tag vor dem zustaendigen
Gericht ausgesprochen und in ca. 2-3 Wochen das Scheidungsurteil ausgestellt.

Erforderliche Dokumente:

1.) Sondervollmacht muss vom abwesenden Gatten unterzeichnet worden sein.
Dieses Dokument kann vom dominikanischen Konsul Ihres Landes unterzeichnet werden.

2.) Kopie der Heiratsurkunde (uebersetzt durch einen amtlichen Uebersetzer ins spanische).

3.) Kopien der Geburtsurkunden der Kinder (falls vorhanden; uebersetzt durch einen amtlichen
Uebersetzer ins spanische).

4.) Eigentumsteilungsvereinbarung (nicht vorgeschrieben, mit zusaetzlichen minimalen Kosten
von 0.2 bis 0.5% des Gesamtwertes des verteilt zu werdenden Vermoegens).

Bevor Sie eine Scheidung in der Dominikanischen Republik in Betracht ziehen, ist es ratsam zu pruefen,
ob und unter welchen Voraussetzungen eine solche Scheidung im jeweiligen Heimatland des
Ehepartners rechtlich anerkannt werden kann.

Natuerlich fuehren wir auch konventionelle Scheidungen nach dominikanischem Recht durch.
Kosten einer einvernehmlichen / guetlichen Scheidung: ab 500 Euro
Gerichtsstand: Puerto Plata oder Santiago.
Zoegern Sie nicht sich mit uns in Verbindung zu setzen - unsere Rechtskanzlei  ist auf solche
Faelle spezialisiert.
Tel.Sekretariat: 1 809 571 4156
e-mail :
brigitte.stuckmann@rechtsanwalt-dominikanische-republik.com
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Lic. Brigitte Stuckmann
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Deutschsprachige dominikanische Anwaltskanzlei
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Prozessanwaeltin fuer Grundstuecks - und Zivilrecht
Magister (Fachanwaeltin) fuer Zivilprozessrecht (PUCMM)
Magister (Fachanwaeltin) fuer Immobilienrecht (UAPA)
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Arbitro (Schlichterin) der Industrie und Handelskammer Puerto Plata
Wegbeschreibung Kanzlei Sosua
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