Immobilienerwerb in der Dominikanischen Republik

Auslaendische Investoren koennen in der Dominikanischen Republik unbegrenzt Eigentum erwerben.
Eigentum kann wahlweise unter dem Namen einer dominikanischen Firma, oder unter dem Namen einer
Privatperson getaetigt werden. Eine Aufenthaltsgenehmigung (Residencia) ist fuer den Erwerb einer
Immobilie in der Dominikanischen Republik  nicht erforderlich. Sie muessen nur eine Kopie Ihres gueltigen
Reisepasses vorlegen. Dieser wird zur Kaufvertragserstellung und zur Eintragung in das Grundbuch benoetigt.
Das Risiko beim Immobilienerwerb ist sehr gering, wenn Sie einen serioesen Rechtsanwalt und einen
zuverlaessigen Landvermesser  beauftragen.
Falls Sie sich fuer einen Kauf einer Immobilie in der Dominikanischen Republik entschlossen haben,
lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und taetigen Sie die rechtliche Kaufabwicklung nur bei einem
Anwalt Ihrer Wahl welcher Ihre Interessen vertritt.

Pruefung des Titels:
Lassen Sie grundsaetzlich den Grundstueckstitel von einen Anwalt auf Lastenfreiheit beim zustaendigen
Katasteramt ueberpruefen. Der Grundbuchauszug enthaelt die genaue Beschreibung der Lage der Immobilie,
des Eigentuemers, Eintragungen wie Hyptotheken,Grunddienstbarkeiten usw.
Nur der auf diesem Titel eingetragene Besitzer kann/darf Ihnen das Grundstueck verkaufen. Falls nicht,
muss der Verkaeufer eine notariell geglaubigte Verkaufsvollmacht des Eigentuemers vorlegen.
Nach dem Kauf ist es ratsam den Titel auf Ihren Namen oder Firma umschreiben zu lassen, dies sind
zusaeztliche Kosten, aber Sie ersparen sich viele Unannehmlichkeiten falls Sie die Immobilie spaeter
einmal weiterverkaufen moechten.
Fuer gewoehnlich funktioniert der Erwerb einer Immobilie genauso wie in Europa, d.h. das Geld zum
Eigentumserwerb wird vom Kaeufer auf ein Treuhandkonto eines Notars ueberwiesen. Der Betrag wird
anschliessend, nach Unterzeichnung des Kaufvertrages, dem Verkaeufer ueberwiesen.
Nach Abschluss der Geldtransaktionen sollte, wie weiter oben begruendet,  der Rechtsanwalt die Ausstellung
eines neuen Titels auf den Namen des Kaeufers bzw. der Firma beantragen und die Eintragung im
zustaendigen Katasteramt veranlassen.

Beim Erwerb einer Immobilie fallen folgende Nebenkosten an:
*Einmalige Grunderwerbssteuer zwischen 3% u. 7% - je nach Lage des Objektes
*Notariatsgebuehr  1% des Kaufpreises


Vertrauen ist eine faire Partnerschaft
Bestimmte Dinge in die richtigen Haende zu geben, ist nicht immer einfach. Dabei kann man sich von seinem
guten Menschenverstand leiten lassen, von seiner Lebenserfahrung oder von guten Referenzen. Entscheidend
ist jedoch letztlich das Vertrauen, das man jemandem entgegenbringen kann.
Genau deshalb ist es wichtig, einen Anwalt zu haben, der seinen Beruf nicht nur unter profitablen
Gesichtspunkten betrachtet, sondern auch die soziale Verantwortung sieht.

Lic. Brigitte Stuckmann
Tel.Sekretariat: 1 809 571 4156
e-mail :
brigitte.stuckmann@rechtsanwalt-dominikanische-republik.com
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Deutschsprachige domininkanische Anwaltskanzlei
Ihre deutschsprachige Rechtsanwaeltin in der Dominikanischen Republik.
Prozessanwaeltin fuer Grundstuecks - und Zivilrecht
Magister (Fachanwaeltin) fuer Zivilprozessrecht (PUCMM)
Magister (Fachanwaeltin) fuer Immobilienrecht (UAPA)
Mitglied des Colegio de Abogados de la Republica Dominicana (CARD)
Arbitro (Schlichterin) der Industrie und Handelskammer Puerto Plata
Wegbeschreibung Kanzlei Sosua
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